
Wiederverwenden statt wegwerfen: Das gilt auch in der Gastronomiebranche – und zwar in Form der Mehrwegpflicht, die ab dem 01.01.2023 europaweit in Kraft tritt. Demnach müssen Gastronomiebetriebe verbindlich Mehrwegalternativen für To-Go-Speisen und Getränke anbieten.
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