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Lebensmittelkennzeichnung: Welche Angaben dürfen nicht fehlen?

Von 6. Juli 2022 Know-how
Lebensmittelkennzeichnung

Wissen was drin ist – wenn es um unsere Ernährung geht, schauen wir beim Einkauf ganz genau hin. Für produzierende Unternehmen heißt das: An einer rechtlich einwandfreien Kommunikation von Inhaltsstoffen, Nährwerten, Allergenen und Co. führt kein Weg vorbei. Stichwort: Lebensmittelkennzeichnung.

Welche Allergene enthält die Gewürzmischung? Ist der Aufschnitt wirklich 100 % vegan? Wo wurde das Olivenöl produziert? Stammen die Erdbeeren aus der Region? Wie verhält es sich mit der Tierhaltung beim fabrizierenden Betrieb? … Fragen, die sich Ihre Kundinnen und Kunden unter Garantie stellen werden, sobald sie ein trinkbares oder verzehrbares Produkt Ihrer Firma in den Händen halten. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Portfolio um Getränke und Snacks zu erweitern, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, all diese Fragen so präzise wie nur möglich zu beantworten.

Doch was muss denn nun alles auf die Verpackung oder das Etikett gedruckt werden? Und wie? Damit bei der Einführung Ihrer Lebensmittel alles mit rechten Dingen zugeht, erfahren Sie hier, welche Angaben bei der Kennzeichnung keinesfalls fehlen dürfen und wo Sie Besonderheiten für verschiedene Lebensmittel beachten müssen.

Warum braucht es eine Lebensmittelkennzeichnung?

Wer trinkbare oder verzehrbare Produkte herstellt und keine konkreten Informationen liefert, macht sich nicht nur unbeliebt, sondern auch strafbar. Denn laut EU-Verordnung Nr. 1169/2011 ist das Kennzeichnungsrecht für Lebensmittel gesetzlich vorgeschrieben und genau geregelt. Alle der im Folgenden aufgeführten Angaben sind in Worten und Zahlen auszudrücken. Zusätzlich dürfen Sie Gebrauch von Piktogrammen und Symbolen auf Ihren Lebensmittelverpackungen machen. Die Größe der verwendeten Schriften darf dabei aber nicht kleiner als 1,2 mm sein. Der Wert orientiert sich übrigens am kleinen gedruckten Buchstaben „x“. In Ausnahmefällen können Piktogramme und Symbole auch alternativ zur Angabe in Worten und Zahlen verwendet werden. Nähere Informationen dazu lesen Sie direkt in der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 nach.

Pflichtangaben in der Lebensmittelkennzeichnung

Wenn Sie ein trink- oder verzehrbares Produkt herstellen oder unter Ihrem Namen auf den Markt bringen möchten, müssen folgende Mindestangaben auf den Lebensmitteletiketten oder Umverpackungen vorhanden sein:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutaten-Verzeichnis inkl. Mengenangabe der Zutaten bzw. Zutatenklassen
  • Angabe sämtlicher Nährwerte
  • Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die laut Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung als Allergene aufgeführt werden sowie Ableger der dort aufgeführten Stoffe oder Erzeugnisse sind
  • Nettofüllmenge des Lebensmittels
  • Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
  • Name und Anschrift des herstellenden Unternehmens entsprechend Artikel 8 Absatz 1
  • Ursprungs- oder Herkunftsland entsprechend Artikel 26
  • Endpreis sowie der Grundpreis pro Mengeneinheit

Zusatzangaben für bestimmte verpackte Lebensmittel

Lebensmittel und deren Verpackungen sind so vielfältig, wie man es sich nur vorstellen kann. Darum sind Sie als produzierender Betrieb dazu verpflichtet, bei einigen Produkten zusätzliche Angaben auf der Verpackung aufzudrucken. Laut der Verbraucherzentrale sind das:

  • ein rückverfolgbares Identitätskennzeichen für tierische Produkte
  • weitere Herkunftsangaben wie z. B. das Land der Aufzucht und der Schlachtung für unverarbeitetes Fleisch, Fisch und Eier
  • Einfrierdatum für Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie für unverarbeitete Fischereierzeugnisse
  • botanische Herkunft bei pflanzlichen Ölen und Fetten
  • Angaben zu Imitaten wie etwa der Hinweis auf „Analogkäse“ oder „Klebefleisch“
  • Deklarierung von Nanopartikeln falls vorhanden
  • Alkoholgehalt in Volumenprozent (% Vol.) bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol.
  • Gebrauchsanleitung zum Öffnen oder für den Verzehr falls erforderlich
  • Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen
  • Warnhinweise, die zum Schutz der Gesundheit oder zum sicheren Verwenden nötig sind (z. B. erhöhter Koffeingehalt bei Energydrinks)

Besonderheiten für unverpackte Lebensmittel

Ein Laib Brot, das Käsestück an der Frischetheke, loses Obst und Gemüse, die Bratwurst beim Metzger … auch unverpackte Lebensmittel gibt es in Supermärkten zu Hauf – und das sogar bis hin zu kompletten Unverpackt-Läden, die mit dem Verzicht auf jegliche Verpackung maßgeblich für den Erhalt der Natur und Umwelt einstehen. Doch, Sie ahnen es schon, auch für gänzlich unverpackte Lebensmittel muss es eine einheitliche Kommunikation der wichtigsten Fakten geben. Sei es mit Hilfe einer Banderole aus Papier, einem Lebensmitteletikett oder einem Schildchen in unmittelbarer Nähe zum Produkt.

Was niemals fehlen darf ist, ganz klar, der Preis. Dieser wird entweder pro Stück oder nach Gewicht bzw. Volumen angegeben. Der Grundpreis pro kg sorgt hierbei für optimale Vergleichbarkeit. Je nach Lebensmittelgruppe sind zudem folgende Angaben zu machen:

  • Preis pro Stück bzw. nach Gewicht oder Volumen inkl. Grundpreis pro kg
  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Gewicht der Ware
  • Ursprungsland bei frischem Obst und Gemüse
  • Güteklasse bei frischem Obst und Gemüse
  • Zusatzstoffe und Behandlungsverfahren
  • Allergene falls vorhanden
Lebensmitteletiketten auf Obst

Zusammenfassung und Fazit

Um die Rückverfolgbarkeit unserer Lebensmittel und die Gesundheit von Konsumenten und Konsumentinnen zu gewährleisten, wurde die Kennzeichnung verzehrbarer Produkte für die gesamte EU einheitlich geregelt. In der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 ist genauestens festgelegt, welche Informationen produzierende Unternehmen auf Lebensmittelverpackungen, Lebensmitteletiketten und Co. aufzubringen haben. Dabei werden Unterschiede zwischen verpackten und unverpackten Waren sowie zwischen unterschiedlichen Lebensmittelgruppen gemacht.

Die gute Nachricht ist jedoch: Für Werbetreibende, die lediglich etwas Gebäck am Messestand oder ein Gourmetset mit dem eigenen Logoaufdruck an gute Kunden und Kundinnen verteilen möchten, müssen sich über all diese gesetzlichen Regelungen keine Gedanken. Denn egal ob Sie kleine Leckereien und salzige Snacks, spritzige Getränke oder hochwertige Lebensmittel und Gewürze für Ihre Klientel bedrucken lassen möchten – bei FLYERALARM sind sämtliche Pflichtangaben bereits auf Ihren schmackhaften Werbeträgern vorbedruckt. Sehen Sie gerne selbst!

Doreen

Über Doreen

Doreen ist eine echte Vollblut-Texterin, die schon so manche Tastatur an ihre Grenzen brachte. Sie ist vielseitig interessiert und beruflich schon immer im Marketing zu Hause. Am liebsten bringt sie nützliches Druckwissen und kreative Werbeideen auf den Punkt.

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