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Mehrwertsteuersenkung: Gastronomie und Einzelhandel profitieren

Von 26. Juni 2020 Juli 10th, 2020 BeInspired
Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen

Die Mehrwertsteuer soll temporär von 19 % auf 16 % gesenkt werden. Für Gastronomen wird die Mehrwertsteuer auf 7 % fallen, zeitweise sollen sogar nur 5 % Mehrwertsteuer fällig werden. Aber: Sollten Gastronomen und Einzelhändler die Senkung direkt an Kunden weitergeben – oder eben nicht?

Erfahren Sie außerdem, wie FLYERALARM mit der geplanten Mehrwertsteuersenkung umgeht.

Die Bundesregierung soll im Rahmen des Konjunkturpakets eine Senkung der Mehrwertsteuer beschließen. Von 1. Juli bis 31. Dezember soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7% auf 5% reduziert werden. Letzteres gilt nicht nur für Gastronomen, sondern auch für Nahrungsmittel allgemein. Die Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomen auf 7 % (gültig vom 01. Juli 2020 bis zum 30.06.2021) auf Speisen (nicht aber auf Getränke) ist schon durch, bis 31. Dezember 2020 soll sie auch auf 5 % reduziert werden.

Übersicht der Mehrwertsteuer für Gastronomen:

(Stand: 26.06.2020)
Mehrwertsteuer bis 30.06.2020: 19 %
Mehrwertsteuer von 01.07. bis 31.12.2020: 5 % (geplant, noch nicht beschlossen)
Mehrwertsteuer vom 01.01.2021 bis 30.06.2021: 7 %
Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2021: 19 %

Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Was tun? Sollte man neue Brutto-Preise berechnen und die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergeben? Oder ist es in Ordnung, die alten Preise beizubehalten und damit die eigenen Einnahmen möglicherweise zu erhöhen? Das Ganze ist natürlich nicht nur eine moralische Frage. Wer jetzt nicht richtig kommuniziert, der verspielt leichtfertig Verständnis und Sympathie der Kunden und Gäste.

Mehrwertsteuersenkung an Kunden weitergeben oder nicht?

Natürlich sind beide Wege – also die Einführung reduzierter Preise für die Kunden oder mehr Gewinn – möglich und legitim. Die Kunden müssen es eben nur erklärt bekommen. Wenn Sie sich nun dazu entscheiden, die niedrigere Mehrwertsteuer an Kunden weiterzugeben, so sollten Sie das auch lautstark bewerben.

Platzieren Sie Plakate im Umfeld Ihres Ladens oder Ihres Lokals. Teilen Sie den Kunden mit, dass Sie die gesenkte Mehrwertsteuer ungefiltert an Ihre treuen Kunden und willkommenen Gäste weitergeben. Dazu eignen sich auch Social-Media-Kampagnen oder Google Ads hervorragend – beides bekommen Sie bei FLYERALARM Digital innerhalb kürzester Zeit aus Profi-Hand.

Bei der Senkung der Mehrwertsteuer ist ehrliche Kommunikation entscheidend

Behalten Sie Ihre Brutto-Preise hingegen bei, so gilt es für Sie vor allem, um Verständnis bei Kunden und Gästen zu werben. Weite Teile der Bevölkerung können dieses Vorgehen momentan wahrscheinlich gut nachvollziehen; Speziell bei kleineren Einzelhändlern und gastronomischen Betrieben. Mit der richtigen Kommunikation erhöhen Sie Ihre Einnahmen pro verkauftem Produkt ohne das Vertrauen Ihrer Kunden zu verspielen.

Trauen Sie sich ruhig ehrlich zu sein. Am Beispiel eines Restaurants mit Biergarten, das nun wiedereröffnen konnte: Ein großflächiges Plakat, ein auffälliges Roll-Up oder ein zentral positionierter, gut ablesbarer Kundenstopper mit einer emotionalen Aufschrift kann hier schon genügen: „Es waren harte Monate für uns. Wir können die Mehrwertsteuersenkung aus finanziellen Gründen leider nicht an Sie weitergeben. Zusammen mit unserem Küchen- und Service-Personal und deren Familien danken wir Ihnen für Ihr Verständnis.“ Platzieren Sie zudem auf allen Tischen Flyer (aus Hygiene-Gründen idealerweise mit antimikrobiellem Lack überzogen), um Ihre Botschaft auch wirklich bei allen Gästen unterzubringen.

Schon ist den allermeisten Ihrer Gäste klar, warum Sie die Senkung der Mehrwertsteuer nicht an die Besucher weitergeben. Sie kümmern sich nur um das Fortbestehen Ihres Lokals, um die Arbeitsplätze Ihrer Angestellten und damit das Wohlergehen vieler Familien.

Info-Materialien für temporäre Mehrwertsteuersenkung

Ob Sie die Bruttopreise nun anpassen oder nicht – einen geänderten Preisausweis in der Speisekarte oder zumindest ein Hinweis auf die reduzierte Mehrwertsteuer lohnt sich in jedem Fall. Ab dem 01. Januar 2021 soll die alte Mehrwertsteuer von 19% und 7% wieder gelten; Beziehungsweise der volle Steuersatz für Gastronomen ab dem 1. Juli 2021. (Infokasten für Gastronomen zu Beginn des Beitrags.)

Wer also die Preise anpasst, der benötigt neue Preislisten und Speisekarten. Beweisen Sie Zeitgeist und verwenden Sie hier großformatige Faltblätter oder Flyer mit antimikrobiellem Lack. Das vermittelt Ihren Kunden Sicherheit und spart Ihnen das ständige Desinfizieren der Info-Materialien. Behalten Sie in jedem Fall im Hinterkopf, dass sich die Preise in absehbarer Zeit wieder ändern, wenn Sie die reduzierte Mehrwertsteuer an Ihre Gäste weitergeben möchten.

Wie geht FLYERALARM mit der Senkung der Mehrwertsteuer um?

FLYERALARM hat sich entschlossen, die Senkung der Mehrwertsteuer eins zu eins an seine Kunden weiterzugeben. Die Netto-Preise werden nicht angepasst. Wer als beispielsweise für 100 Euro netto Flyer bestellt, der zahlt jetzt 116 Euro brutto, statt wie üblich 119 Euro brutto. Privatpersonen freuen sich also über geringere Kosten. Und Geschäftskunden zahlen den gleichen Nettopreis wie vorher.

Marco

Über Marco

Marco wurde das Bloggen in die Wiege gelegt und er ist die fleischgewordene Textmaschine im Team. Sein Interessengebiet ist groß und die Ideen sprudeln nur so aus ihm heraus. Ein Steckenpferd hat er: ökologische und gleichzeitig ökonomische Druckverfahren.

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