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Mehrwegpflicht 2023: Das bedeutet das neue Gesetz für die Gastronomie

Von 17. August 2022 September 20th, 2023 Know-how
Mehrwegpflicht ab 2023

Wiederverwenden statt wegwerfen: Das gilt auch in der Gastronomiebranche ­– und zwar in Form der Mehrwegpflicht, die ab dem 01.01.2023 europaweit in Kraft tritt. Demnach müssen Gastronomiebetriebe verbindlich Mehrwegalternativen für To-Go-Speisen und Getränke anbieten.

Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt in Sachen Müllvermeidung, denn Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind nicht erst seit gestern in aller Munde. Wen die Gesetzesänderung betrifft und was nun auf Gastronomiebetreibende zukommt, erfahren Sie hier.

Mehrwegpflicht 2023: Interview mit DEHOGA Bayern e.V.

Die Mehrwegpflicht 2023 für die Gastronomie betrifft auch Sie? Dann sollen Sie unbedingt in den FLYERALARM Podcast „Erfolgsdruck – Stroys aus dem Mittelstand“ reinhören. Im Podcast-Special sprechen wir mit Dr. Thomas Geppert und Daniela Ziegler vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. über die Aufwände, aber auch Chancen der gesetzlich vorgeschriebene Mehrwegangebotspflicht im To-go-Bereich. Außerdem erfahren Sie, wohin Sie sich wenden können, um Mehrwegsysteme wie z. B. RECUP und REBOWL in Ihrem Unternehmen einzuführen.

“Erfolgsdruck – Storys aus dem Mittelstand” jetzt anhören auf:

Mehr zum DEHOGA Bayern e.V.: https://www.dehoga-bayern.de/mitgliedschaft/jetzt-mitglied-werden/
Hier geht’s zum RECUP- und REBOWL-Mehrwegsystem: https://info.recup.de/flyeralarm
Wir freuen uns über Kommentare zu dieser Folge bei Social Media: https://www.instagram.com/flyeralarm.official/?hl=de

Was ist die Mehrwegpflicht?

Die Mehrwegpflicht resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen Verpackungsgesetz. Bereits seit 2022 sind demnach alle Getränkedosen sowie Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Ab Januar 2023 tritt nun ein Gesetzesentwurf in Kraft, der sogar noch einen Schritt weiter geht: Sowohl Speisen als auch Getränke zum Mitnehmen müssen ab diesem Zeitpunkt in mindestens einer Mehrwegverpackung angeboten werden. Einweg-Lebensmittelverpackungen bleiben dabei weiterhin als Alternative erlaubt. Was nicht erlaubt ist, ist eine Preisdiskrepanz der beiden Verpackungsvarianten: das heißt, dass die Mehrwegalternative im Vergleich zur Einwegverpackung keinen Aufpreis kosten darf. Es darf allerdings ein Pfand verlangt werden, das bei Rückgabe entsprechend erstattet wird.

Der Grund für die Einführung der Mehrwegpflicht ist die zunehmende Flut an Abfall durch Einwegverpackungen, die nach Gebrauch im Müll landen. Vor allem während der Coronapandemie stiegen Angebot und Nachfrage nach sogenannten Take-Away-Speisen und -Getränken enorm. Was für die Gastronomie aufgrund der Schließungen von Gasträumen ein Segen war, führte zu einem drastischen Anstieg von Müll: insgesamt mehrere hunderttausend Tonnen im Jahr allein durch benutzte Pommesschütten, Salatschalen, Pappbecher und Co. Die Mehrwegverpackungen sollen nun eine nachhaltige Alternative schaffen, um so die Umwelt zu entlasten.

Für wen gilt das Gesetz?

Das neue Gesetz gilt künftig für alle Gastronomiebetriebe: also Restaurants, Kantinen, Caterer, Cafés, aber zum Beispiel auch für Tankstellen. Eben für alle Betriebe, die Speisen zum Mitnehmen, sogenannte To-Go-Getränke und -Gerichte anbieten.
Die Ausnahme: Arbeiten in einem Geschäft weniger als 5 Angestellte und ist die Ladenfläche kleiner als 80 qm, so ist der Betrieb von der Mehrwegpflicht ausgenommen. In diesem Fall müssen keine Mehrwegvarianten angeboten werden. Das umfasst zum Beispiel Imbisse oder Kioske. Bringen Kunden und Kundinnen hier allerdings ihre eigenen Mehrwegbehältnisse wie eine Lunchbox oder einen Kaffeebecher mit, muss die Möglichkeit gegeben sein, diese anstatt einer Einwegverpackung zu befüllen.

Übrigens: Viele Gastronomieketten (z. B. Bäckereien) haben an Standorten wie Bahnhöfen eine Ladenfläche von weniger als 80 qm. Für sie gilt das Gesetz trotzdem, wenn insgesamt mehr als 5 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angestellt sind – was in der Regel der Fall ist.

Was passiert, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden?

Gastronomiebetriebe haben noch bis zum 01.01.2023 Zeit, entsprechende Mehrwegverpackungen einzuführen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann es schnell teuer werden: Denn neben verwaltungs- und zivilrechtlichen Konsequenzen drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.

Alternativen zur Einwegverpackung und ihre Vorteile

Eine Verpackung ist laut Definition Mehrweg, wenn sie gereinigt und wiederverwendet werden kann. Das gilt zum Beispiel für Geschirr aus Edelstahl – das ist leicht, stabil und somit ideal für den Transport von Speisen geeignet. Eine Möglichkeit wäre es also, Ihren Gastronomiebetrieb mit entsprechendem Geschirr in einer gewissen Anzahl auszustatten. Der Vorteil: Sie können es, bevor Sie es Ihrer Kundschaft mitgeben, mit Ihrem eigenen Logo gravieren.

Sind Ihnen die Kosten für eine Neuanschaffung zu hoch, dann gibt es die Option, auf eines von zahlreichen Mehrwegsystemen für die Gastronomie zurückzugreifen. Hier gibt es einige Anbieter, über die Sie gegen einen festgelegten Pfandbetrag die gewünschte Anzahl an Mehrweggeschirr bestellen und nach Gebrauch wieder zurückgeben können. Das funktioniert zum Beispiel über einen QR-Code.

Wollen Sie Einweg-Lebensmittelverpackungen als Alternative behalten, dann sollten Sie zumindest Varianten ohne Plastik wählen. Denn Lebensmittelverpackungen mit Barriereschicht aus pflanzlichen Rohstoffen sind plastikfrei und zudem 100 % recycel- und kompostierbar.

Die Umsetzung der Mehrwegpflicht in der Gastronomie klingt natürlich erst einmal nach viel Aufwand und Kosten. Es ergeben sich jedoch auch zahlreiche Vorteile:

Mehrwegbehältnisse kosten in der Anschaffung zwar erst einmal, lohnen sich finanziell aber auf langfristige Sicht durchaus. Denn sie müssen, nachdem Kunden sie zurückgebracht haben, vor ihrem nächsten Einsatz lediglich gründlich gereinigt werden. Zudem sparen Sie Kosten für Einwegverpackungen, die ständig nachgekauft werden müssen.
Mehrwegverpackungen lassen sich clever zur langfristigen Kundenbindung nutzen. Zum Beispiel durch Pfandgefäße, die Ihrer Kundschaft gegen einen kleinen Geldbetrag mitgegeben werden. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Kundschaft zurückkommt, um das Pfand zurückzuerhalten – und im besten Fall gleich wieder etwas zu bestellen.
Haben Sie ein eigenes Mehrwegsystem, dann können Sie dieses mit Ihrem Logo bedrucken oder gravieren, um Ihrer Marke mehr Sichtbarkeit zu verleihen und Ihre Bekanntheit zu steigern. So werden neue, umweltbewusste Zielgruppen, die auf Müllvermeidung achten, auf Sie aufmerksam.
Durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen tragen Sie dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und somit die Umwelt zu schonen. Und das kommt auf lange Sicht unserem ganzen Planeten zugute.

Mehrwegpflicht – der umfassende Leitfaden für Gastronomiebetriebe

Fazit: Mit Mehrweggeschirr jetzt nachhaltig profitieren

Die Einführung der Mehrwegpflicht bedeutet für viele Gastronomiebetriebe zunächst einmal eine Umstellung, die mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Auf lange Sicht wirkt sich das im Januar 2023 in Kraft tretende Gesetz allerdings entlastend auf die Umwelt aus und kommt außerdem dem gestiegenen Umweltbewusstsein der Konsumenten und Konsumentinnen entgegen. So stieg in den letzten Jahren nicht nur die Nachfrage nach regionalen Speisen aus nachhaltigem Anbau und fleischfreien Alternativen, sondern auch nach plastikfreien Verpackungen. Somit folgen Sie mit Mehrwegverpackungen nicht nur einem Trend, sondern zeigen Verantwortungsbewusstsein und bringen sich aktiv für den Erhalt unserer Umwelt ein.

Charlotte

Über Charlotte

Charlotte – das U steht für Unwissenheit! Denn wenn irgendwo ein großer Haufen Fachwissen ungenutzt herumliegt, dauert es nicht lange, bis Charlotte die Witterung aufnimmt, sich die Kenntnisse einverleibt und einen blitzsauberen Blogbeitrag daraus bastelt.

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