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So profitieren Sie vom Black Friday

Von 29. August 2022 Dezember 19th, 2023 BeInspired
Black Friday

Black Friday am 25. November 2022: Für Sparfüchse ist das der schönste Tag des Jahres. Und für viele Unternehmen der Startschuss ins Weihnachtsgeschäft. Kurbeln Sie auch in 2022 Ihre Umsätze mit dem Black Friday an! Was Sie dabei beachten sollten und jede Menge Inspiration finden Sie hier.

Der Black Friday zählt zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres. 2018 legten allein Kunden in Deutschland rund 2,4 Milliarden Euro auf den Tisch! Doch das Shopping-Event mit Ursprung in den USA ist nicht nur was für Internetgiganten und Elektronik-Riesen. Auch mittelständische Unternehmen, Einzelhändler und sogar gastronomische Betriebe profitieren vom Hype um den ersten Freitag nach Thanksgiving. Im Jahr 2022 ist das der 25. November.

Black Friday funktioniert online und offline

Egal, wie Sie die Rabattaktion nennen, der Mechanismus ist immer der gleiche: Nach dem Thanksgiving-Fest heizen Händler ihre Vorweihnachtsverkäufe mit außergewöhnlichen Rabatt-Aktionen ordentlich an. Doch nicht nur Amazon, MediaMarkt und Co. können mit dem kollektiven Spar-Wahnsinn ihren Umsatz steigern. Vom Einzelhändler bis zum Restaurantbetreiber kann sich jeder ein Stückchen vom Kuchen sichern. Was halten Sie zum Beispiel von folgenden Ideen:

Black Friday, black trousers!

Für Boutiquen und Modeläden ist der Black Friday eine tolle Möglichkeit, um Kleidungsstücke und Schmuck der vergangenen Saison noch loszuwerden. Sie könnten das Motto wortwörtlich nehmen und beispielsweise eine Auswahl an schwarzen und grauen Klamotten mit attraktiven Rabatten verkaufen. Kommen die in der kalten Jahreszeit nicht sowieso besonders gut an? Na also!

Sie könnten natürlich auch die Black Friday-Aktion auf die Schippe nehmen und ausschließlich besonders bunte und farbenfrohe Kleidungsstücke rabattieren. Nennen Sie Ihre Aktion einfach Colorful Friday und bewerben Sie sie mit knalligen Flyern, Plakaten und Social Media Anzeigen. Damit haben Sie keine Erfahrung? Kein Problem: Auch wie Sie Ihre Aktion bestmöglich publik machen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Gastronomie nach vorne!

Zugegeben, letztes Jahr war der Black Friday aufgrund von Covid-19 für viele Restaurant- und Kneipen-Betreiber wohl eher ein schwarzer Freitag. Umso wichtiger ist es, in diesem Jahr alle Register zu ziehen. Nutzen Sie die aktuell vorsichtig entspanntere Lage für Aktionen, die Ihr Lokal zum Stadtgespräch machen. Zum Beispiel, indem Sie …

  • schwarze Speisen mit Wow-Faktor kreieren,
  • Bonuskarten mit exklusiven Rabatten verteilen,
  • einen Gruß aus der Küche für alle in Schwarz gekleideten Kunden servieren,
  • ein spezielles Black Friday Dinner veranstalten,
  • Restaurant-Gutscheine zum reduzierten Black Friday Preis anbieten
  • und, und, und.

Gerade während der Vorweihnachtszeit steigt bei potenziellen Kunden der Wunsch, sich gastronomisch verwöhnen zu lassen. Und das zum reduzierten Preis? Auf jeden Fall! Die Bereitschaft, Gastronomen mit dem Kauf von Restaurant-Gutscheinen oder einem Besuch zum Special-Dinner zu unterstützen und gleichzeitig ein einfaches, unkompliziertes Weihnachtsgeschenk abzugreifen, dürfte also hoch sein.

„The Kitchen“ – willkommen in der Kreativküche
Noch mehr Inspiration gefällig? In der Branchenwelt für Agenturen und Kreative haben unsere Fachexpertinnen und -experten aus „The Kitchen“ spannende Produktwelten, Services und News aus der Branche für Sie zusammengestellt. So gelingt es Ihnen noch leichter, Ihren Kundinnen und Kunden das perfekte Ergebnis Ihrer Arbeit zu servieren. Stöbern Sie doch mal rein!

 

Zur Branchenwelt für Agenturen und Kreative

Wie machen Sie Ihre Black Friday-Aktion publik?

Im Prinzip agieren kleine und mittlere Unternehmen, Gastronomen und Einzelhändler bei ihrer Black Friday-Aktion genau, wie bei allen anderen lokalen Werbemaßnahmen. Wichtig ist, dass Sie online und offline Werbung schalten. Crossmedia heißt das Stichwort. Das kann Flyer, Plakate, Werbeanzeigen in Tageszeitungen und lokalen Magazinen, Kino- oder Radio-Werbung, besondere Sponsoring-Aktionen und eine Social Media-Kampagne beinhalten. Hört sich kompliziert an? Muss es nicht sein. Mit dem richtigen Partner, der Sie in Sachen crossmedialer Marketingstrategien berät, bedeutet das für Sie kaum einen Mehraufwand gegenüber Ihren üblichen Werbemaßnahmen.

Wenn Sie die Zügel lieber selbst in der Hand halten, bietet der Social Media-Flyer eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, eine crossmediale Kampagne im kleinstmöglichen Rahmen aufzubauen. Hier gestalten Sie Ihren Flyer wie gewohnt – das genügt den Social Media-Experten von FLYERALARM schon, um eine Facebook- oder Instagram-Kampagne aufzusetzen, die Ihnen zahlreiche Gäste oder Kunden in den Laden spült.

Tipp: Für Aktionen und besondere Anlässe, wie den Black Friday, aber auch Halloween, Ostern oder Weihnachten, eignen sich natürlich Werbemittel in niedriger Auflage. Zum Beispiel Plakate in Digitaldruck, Fensterfolien, Kundenstopper, Regalwobbler …

Wichtig ist logischerweise, dass sich Motive, Farbkonzept und einprägsame Slogans über alle Kanäle wiederholen – nur so erreichen Sie den gewünschten Erinnerungseffekt bei potenziellen Gästen oder Kunden. Doch apropos Name und Slogans, einige rechtliche Aspekte gibt es beim Black Friday zu beachten:

Markenrechte am Black Friday gelöscht

„Black Friday“ war lange Zeit als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und durch das Bundespatentgericht als Markenname geschützt. Nach einem langen Rechtsstreit zwischen der aus China stammenden Markeninhaberin sowie dem Onlineportal blackfriday.de und weiterer Parteien, entschied das Bundespatentgericht am 28. Februar 2020 die Löschung der Wortmarke für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“. Die Markeninhaberin legte fristgemäß Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Dieser bestätigte jedoch am 27. Mai 2021 die Entscheidung des Bundespatentgerichts und erklärte das Urteil damit für rechtskräftig und nicht weiter angefechtbar.

Der Begriff „Black Friday“ wurde damit endgültig aus dem Markenregister gelöscht und darf nun für die Dienstleistungen „Marketing“, „Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen“, „Planung von Werbemaßnahmen“, „Verbreitung von Werbeanzeigen“ und „Werbung im Internet für Dritte“ sowie für zahlreiche weitere im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen frei genutzt werden.

Dennoch gibt es noch immer Ausnahmen von den Ausnahmen. So geht das Onlineportal blackfriday.de aktuell gegen die Waren und Dienstleistungen vor, die nicht vom Beschluss des Bundespatentgerichts erfasst wurden. Das Thema sollte also trotzallem weiterhin mit Fingerspitzgefühl behandelt werden. Deshalb sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, wenn Sie nach einem alternativen Namen Ausschau halten. Black Week, Cyber Monday, Cyber Week, Schwarze Woche, Colorful Friday, Dark Friday … Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Marco

Über Marco

Marco wurde das Bloggen in die Wiege gelegt und er ist die fleischgewordene Textmaschine im Team. Sein Interessengebiet ist groß und die Ideen sprudeln nur so aus ihm heraus. Ein Steckenpferd hat er: ökologische und gleichzeitig ökonomische Druckverfahren.

2 Kommentare

  • Discountler sagt:

    Ich denke, dass die Preise im Voraus überwacht werden sollten. Normalerweise gewähren Verkäufer in dieser Zeit Rabatte auf Dinge, die niemand kauft, die nicht sehr gefragt sind.

    • Marco sagt:

      Hallo,
      das stimmt, wer nach etwas Bestimmten sucht und auf einen Black-Friday-Rabatt hofft, der sollte idealerweise schon einige Wochen im Voraus die Preisentwicklung beobachten.

      Herzliche Grüße
      Marco

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