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Werbeartikel und Compliance – was erlaubt ist

Von 14. März 2019 Oktober 10th, 2023 BeInspired

Sind Werbegeschenke verboten? Ganz klar: nein! Denn zum Glück gibt es Compliance-Kodizes und ethische Richtlinien, an denen Sie sich orientieren können.

Die alljährliche Geschenke-Aktion zu Weihnachten, kleine Präsente für wichtige Geschäftspartner oder ein hochwertiges Dankeschön für Ihre Gäste – erlaubt oder nicht erlaubt? In der aktuellen Compliance-Diskussion fällt dem ein oder anderen die Antwort auf diese Frage nicht mehr ganz so leicht. Laut einer Studie des Gesamtverbandes der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. hat ein Drittel der Unternehmen ihr Einkaufsverhalten bei Werbeartikeln verändert und setzt vorsichtshalber auf einfache, preisgünstige Streuartikel, um ja keine Regeln zu brechen. So gibt es nicht nur gesetzliche Vorgaben etwa zur Kundenkommunikation per Post – sondern unzählige weitere Kodizes, Leitfäden und ethische Richtlinien. Werbegeschenke geraten dabei zunehmend in den Verdacht der Bestechlichkeit. Völlig zu Unrecht, wie Sie in diesem Beitrag nachlesen können. Give-aways sind schlichtweg Werbung und nicht verboten. Selbst teurere Werbeartikel verstoßen nicht gegen Compliance-Kodizes. Aber was bedeutet Compliance eigentlich?

Compliance beschreibt, vereinfacht ausgedrückt, die Regeltreue von Unternehmen gegenüber Gesetzen, Kodizes und ethischen Richtlinien. Manche sind vom Gesetzgeber erlassen, andere legen sich Unternehmen freiwillig auf. Eine der wichtigsten Regeln: sich durch persönliche Zuwendungen nicht beeinflussen zu lassen. Doch Werbeartikel verfolgen genau diesen Zweck. Sie wollen das beworbene Unternehmen beim Empfänger wieder und wieder ins Gedächtnis rufen, um Einfluss auf zukünftige Kaufentscheidungen oder die Verteilung von Aufträgen zu nehmen. Verstoßen Werbeartikel also gegen Compliance-Regelwerke? Ist es verboten Kunden und Partner mit Werbeartikeln zu beschenken? Und ist es illegitim Streuartikel auf Messen und andere Events zu verteilen?

Werbeartikel und Compliance

Werbeartikel und Compliance: kein Thema

Klare Antwort: nein. An Werbeartikeln ist nichts Unlauteres. Laut des Kodexes des Arbeitskreises Corporate Compliance sind Give-aways schlichtweg Werbemittel. Und die sind im Grundsatz nicht verboten. Illegitim sind Zuwendungen, die die persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Lage des Empfängers verbessern. Damit sind Werbeartikel definitiv ausgeschlossen. Sie sind lediglich eine kleine Aufmerksamkeit für Ihre Kunden und Partner – nicht mehr und nicht weniger.

Fakt ist: Es gibt in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Wertobergrenze für Werbe- und Streuartikel. Die Entscheidung über mögliche Obergrenzen liegt beim jeweiligen Unternehmen. Als Richtwert für die Grenze zwischen Werbegeschenk und illegaler Zuwendung hat der Arbeitskreis Corporate Compliance einen Stückpreis von bis zu 50 Euro als sachgerecht definiert. Demnach verstoßen selbst teurere Artikel, wie hochwertige Bluetooth-Boxen, professionelle Powerbanks oder Marken-Kleidungsstücke nicht gegen Compliance-Kodizes.

Auf die Plätze, Werbeartikel, los!

Aus Compliance-Sicht gibt es also keinen Grund auf Werbeartikel zu verzichten. Selbst hochwertige Give-aways können Sie problemlos verschenken. Und von dieser Möglichkeit sollten Sie auch Gebrauch machen. Denn es gibt kaum Werbemittel, die so effektiv sind wie Give-aways. Sie haben große Reichweite, erzeugen eine hohe Werbeerinnerung und sind starke Multiplikatoren, die das Vertrauen und die Sympathie in Ihr Unternehmen verstärken. Informieren Sie sich am besten gleich über die Werbeartikel-Trends 2019 und machen Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern mit kleinen Geschenken eine Freude, die sie nicht so schnell vergessen werden.

Hinweis in eigener Sache: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen, sich von einem kompetenten Anwalt für alle Fragen rund um das Thema Werbeartikel beraten zu lassen.

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Marco

Über Marco

Marco wurde das Bloggen in die Wiege gelegt und er ist die fleischgewordene Textmaschine im Team. Sein Interessengebiet ist groß und die Ideen sprudeln nur so aus ihm heraus. Ein Steckenpferd hat er: ökologische und gleichzeitig ökonomische Druckverfahren.

2 Kommentare

  • Berlino sagt:

    Das würde ich so nicht stehen lassen.
    Compliance und Bestechung sind vor allem in der öffentlichen Verwaltung ein Thema. Das Überreichen von Werbegeschenken wird dort sehr kritisch gesehen, Gegenstände dürfen nur maximal 5 Euro wert sein, sonst dürfen sie überhaupt nicht angenommen werden. Das Ziel der Einflussnahme mag indirekt sein, dennoch findet sie statt. wenn zum Beispiel ein Beratungsunternehmen einen Schreibblock verschenkt, den der Beamte dann für seine Notizen mit internen und externen Partnern nutzt, wird diese Beeinflussung auch für andere sichtbar.

    Herr Grindel, ehemals DFB-Präsident, musste seinen Posten auch aufgrund missachteter Compliance-Regeln aufgeben. So einfach, wie sie das Thema in Ihrem Blog schildern, ist es nämlich dann doch nicht.

    • Kai sagt:

      Hallo Berlino,
      Ihre kritische Haltung zu Werbegeschenken ist verständlich. Da es keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Vergabe von Werbeartikeln gibt, sind Unternehmen dazu angehalten eigene Verhaltenskodizes aufzustellen und durchzusetzen. Als Richtwert für die Grenze zwischen Werbegeschenk und illegaler Zuwendung hat der Arbeitskreis Corporate Compliance einen Stückpreis von bis zu 50 Euro als sachgerecht definiert. Natürlich werden einzelne Unternehmen von diesem Richtwert abweichen, denn die Ausgestaltung von Verhaltenskodizes liegt allein in deren Verantwortung. So können Werbegeschenke im Wert von 60 Euro für das eine Unternehmen absolut legitim sein, während für das andere Unternehmen die Legitimitätsgrenze schon bei 6 Euro überschritten ist.

      Der ehemalige DFB-Präsident Grindel, den Sie als Beispiel heranziehen, ist ein absoluter Extremfall. Herr Grindel hat mit der Entgegennahme einer Luxus-Uhr im Wert mehrerer Tausend Euro eindeutig ethische Richtlinien des DFB verletzt.

      Beste Grüße
      Kai

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